"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard von Weizäcker, 24. Dez. 1987, Weihnachtsansprache in Bonn


Die Merkzeichen und ihre gesundheitlichen Voraussetzungen



 

 

Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von

Rechten und Nachteilsausgleichen bedeutsam sind, werden durch Merkzeichen oder Merkmale im

Schwerbehindertenausweis dargestellt.

 

Übersicht der Merkzeichen und Merkmale

• G- erhebliche Gehbehinderung

• aG- außergewöhnliche Gehbehinderung

• B- Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

• RF- Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht

• H- Hilflosigkeit

• Bl- Blindheit

• Gl- Gehörlosigkeit

• T- Teilnahmeberechtigung am SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung in Berlin

• Dauernde Einbuße

• 1-Kl.- Berechtigung zur Nutzung der 1. Wagenklasse

   aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung

im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen und Kfz-Steuerbefreiung.

 

Gesundheitliche Voraussetzungen

Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihrer Behinderung

dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges

bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte,

Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die

dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können

oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind.

Dem gleichzustellen sind Erkrankungen der inneren Organe, beispielsweise Herzschäden mit

schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz oder Krankheiten der

Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades.

 

B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer

Begleitperson des schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr.

Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die

bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe

angewiesen sind.

Dies liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während

der Fahrt benötigt wird. Das gilt auch, wenn Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen

(zum Beispiel schwere Seh- oder Hörbehinderung, schwere Anfallsleiden, geistige Behinderung)

erforderlich sind.

 

Bl - Blindheit

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen

Personenverkehr, die Kfz- Steuerbefreiung und Parkerleichterungen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Blind ist , wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der anzusehen, dessen

Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 (augenärztliche

Sehschärfenwerttabelle) beträgt.

 

G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung

im öffentlichen Personenverkehr, Kfz-Steuerermäßigung und den Mehrbedarf bei Grundsicherung

und Sozialhilfe.

 

Gesundheitliche Voraussetzungen:

In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (inhaltsgleich mit

erheblicher Gehbehinderung) ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch

innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne

erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder Andere, Wegstrecken im

Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Dabei kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalls an, sondern darauf,

welche Wegstrecken allgemein, das heißt altersunabhängig von nicht behinderten Menschen, noch

zu Fuß zurückgelegt werden.

Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke vergleichsweise eine Strecke von etwa

zwei Kilometern, die in ungefähr einer halben Stunde zurückgelegt wird.

 

Gl - Gehörlosigkeit

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung

im öffentlichen Personenverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung und für Ansprüche nach dem

Landespflegegeldgesetz.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Gehörlos sind Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt sowie Hörbehinderte mit einer an

 

Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn dazu schwere Sprachstörungen bestehen.

Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.

 

H - Hilflosigkeit

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen

Personenverkehr und Kfz-Steuerbefreiung sowie Vergünstigungen bei der Steuer.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Hilflos ist, wer infolge seiner Behinderung für die regelmäßig täglich wiederkehrenden

Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz in erheblichem Umfang fremder Hilfe

bedarf. Bei bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen (zum Beispiel Querschnittslähmung, Verlust

mehrerer Gliedmaßen, schweren Hirnschäden mit einem GdB von 100 und anderen) wird die

Hilflosigkeit im Allgemeinen angenommen.

 

RF - Ermäßigung oder Befreiung von der

Rundfunkbeitragspflicht

Das Merkzeichen berechtigt zur Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht aus gesundheitlichen

Gründen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Blind oder nicht nur vorübergehend sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von

mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung oder

Gehörlos oder hörgeschädigt mit einem GdB von 50 allein wegen der Hörbehinderung

oder ab einem Gesamtgrad der Behinderung von mindestens 80, wenn aufgrund der Behinderung an

öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilgenommen werden kann ,auch nicht mit einer

Begleitperson oder Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl oder Rollator). Hierzu gehören Personen, bei denen

schwerste Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche,

schwere Lungenfunktionsstörung) bestehen, die unter häufigen hirnorganischen Anfällen leiden

oder durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung abstoßend oder störend wirken. Weiterhin gehören

zu dem Personenkreis geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden

muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen

oder aggressives Verhalten stören. Es muss eine allgemeine und umfassende Nichtteilnahme am

 

öffentlichen Leben gegeben sein, was letztlich einem Öffentlichkeitsausschluss gleichkommt.

Kurzfassung



Behindertenparkplatz & Parkausweis: Antrag, Rechte + Pflichten

Ein Behindertenparkplatz hat seine Daseinsberechtigung. Doch nicht jeder Mensch mit einer Behinderung darf auf einem Behindertenparkplatz parken. Dafür ist nämlich ein Parkausweis für Behinderte nötig. Der Behindertenparkausweis soll Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben, leichter am Leben teilzuhaben.

Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Benutzung der Behindertenparkplätze geregelt.

 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Behindertenparkplatz?

Was ist der Unterschied zwischen einem Behindertenparkplatz und einem normalen Parkplatz?

Was ist ein Parkausweis für Behinderte?

Wo wird ein Parkausweis für Behinderte beantragt?

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung des Parkausweises benötigt?

Was kostet die Beantragung eines Parkausweises?

Wo darf man mit dem Behindertenparkausweis parken?

Wer darf den Parkausweis benutzen?

Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung?

Wo bekommt man den Parkausweis für Behinderte

Wie lange ist ein Parkausweis für Behinderte gültig?

Wie ist ein Behindertenparkplatz beschildert?

Strafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz

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Was ist ein Behindertenparkplatz?

Ein Behindertenparkplatz ist die Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (Parkausweis). Behindertenparkplätze sind Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen. Sie sind auf die besonderen Anforderungen der behinderten Menschen ausgelegt. Menschen mit einer Behinderung haben häufig auch spezielle Fahrzeuge, die auf ihre Belange umgebaut wurden. Deshalb benötigen Menschen im Rollstuhl benötigen zum Beispiel breitere Parkplätze, um den Rollstuhl so positionieren zu können, dass ein leichtes Umsetzen aus dem Fahrzeug in den Rollstuhl möglich ist.

Mit den barrierefreien Behindertenparkplätzen soll behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben und am Straßenverkehr erleichtert werden.

Behindertenparkplätze sind nicht nur größer dimensioniert, sondern liegen meist so, dass die Wegstrecken für den mobilitätseingeschränkten Menschen so kurz wie möglich sind. So sind die Behindertenparkplätze bei Ärzten oder Einkaufszentren meist in unmittelbarer Nähe der Eingangstüre.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Behindertenparkplatz und einem normalen Parkplatz?

Zuerst einmal ist ein Schwerbehindertenparkplatz ein Parkplatz, der nur von Menschen mit einer speziellen Parkberechtigung benutzt werden darf. Wer dies mißachtet, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Wer ohne Parkberechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann auch abgeschleppt werden.

Außerdem sind Behindertenparkplätze in der Regel größer dimensioniert.

Ein weiteres Merkmal ist, dass ein Behindertenparkplatz möglichst nahe am Eingang zu Arztpraxen, Ämtern oder auch Restaurants usw. sind.

 

Was ist ein Parkausweis für Behinderte?

Ein Parkausweis für Behinderte ist ein Berechtigungsnachweis. Mit dem Parkausweis können behinderte Menschen nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen.

 

Wo wird ein Parkausweis für Behinderte beantragt?

Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Da die zuständigen Behörden von Stadt zu Stadt oder auch Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, fragen Sie am besten bei der Kommune oder Stadtverwaltung nach, wo der Parkausweis beantragt werden kann. In manchen Kreisen wird der Antrag auf einen Behindertenparkplatz beim Landratsamt beantragt, bei anderen Kommunen wird er auf dem Ordnungsamt beantragt.

 

 

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung des Parkausweises benötigt?

Auch hier gilt wieder, vorsichtshalber bei der Behörde nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel sind aber folgende Unterlagen notwendig:

Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.

Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.

Können Sie den Antrag nicht selbst abgeben, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.

 

Was kostet die Beantragung eines Parkausweises?

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte kostenpflichtig wäre. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach, ob Ihnen Kosten entstehen.

 

Wo darf man mit dem Behindertenparkausweis parken?

Mit dem Behindertenparkausweis darf man nicht nur auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken, sondern auch an Stellen, wo sonst die anderen Verkehrsteilnehmer nicht parken dürfen. Mit dem Behindertenparkausweis haben Sie also gewisse Vorteil und Rechte.

Wo Sie parken dürfen, hängt davon ab, ob Sie einen blauen oder einen orangenen Parkausweis haben.

 

 

WO DARF MAN MIT DEM BLAUEN PARKAUSWEIS PARKEN?

Der blaue EU-Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union (Parkausweis für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union). Allerdings gelten in den anderen Ländern der Europäischen Union oft andere Vorschriften als in Deutschland. Deshalb macht es Sinn, sich vor Antritt einer Auslandsreise zu erkundigen, wo Sie mit dem blauen EU-Parkausweis parken dürfen und wo nicht. Die hier aufgeführten Ausnahmeregelungen gelten deshalb nur für Deutschland.

Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet.

Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenparkausweis auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.

Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).

In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Es darf in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen werden darf, während der Ladezeiten geparkt werden.

Es darf über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen geparkt werden, die durch die Zeichen „Parkplatz Anfang“ (Zeichen 314) und „Parken Ende“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind.

Die zugelassene Parkdauer darf ebenfalls im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken erlaubt ist, überschritten werden.

In bestimmten Halteverbotsstrecken darf längere Zeit geparkt werden.

Es gilt: Immer den Parkausweis und die Parkscheibe (bei zeitlich begrenzter Parkdauer) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

 

WO DARF MAN MIT DEM ORANGENEN PARKAUSWEIS PARKEN?

Mit dem orangenen Behindertenparkausweis dürfen Sie in Deutschland überall dort parken, wo Sie auch mit dem blauen Parkausweis parken dürfen (siehe oben) AUSSER auf den Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol (siehe Punkt 1 oben).

Der orangene Parkausweis gilt NUR in Deutschland.

 

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM BLAUEN UND DEM ORANGENEN PARKAUSWEIS?

Der blaue Parkausweis gilt europaweit, der orangene nur in Deutschland.

Mit dem orangen Parkausweis darf man nicht auf Behindertenparkplätzen parken, sondern nur Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Für den blauen Behindertenparkausweis gelten andere Voraussetzungen als für den orangenen.

 

Wer darf den Parkausweis benutzen?

Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen. Es gelten folgende Regelungen:

Der Ausweisinhaber muss nicht selbst fahren. Er kann auch nur Beifahrer sein.

Es ist nicht gestattet, dass der Parkausweis von anderen Personen benutzt wird, wenn der Inhaber (der mobilitäteingeschränkte Mensch) nicht mit im Auto sitzt.

Holen Sie jedoch den Ausweisinhaber z.B. vom Arzt ab, dann ist es Ihnen gestattet, den Behindertenparkplatz zu benutzen.

 

Wer bekommt einen Parkausweis für Behinderte?

Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Ersatz für einen Parkausweis. Das heißt, allein nur mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen Sie nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.

Ein Beispiel: Menschen mit einer Krebserkrankung erhalten in den meisten Fällen einen GdB von mindestens 50 und damit auch einen Schwerbehindertenausweis. Sind die unten aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, reicht der Schwerbehindertenausweis dann nicht aus, um einen Parkausweis zu bekommen. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Schwerbehindertenausweis bei Krebs – Das sollten Sie wissen.

 

TiPP

Einen Parkausweis erhalten Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel sind das Menschen die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können.

Das Sozialgericht Bremen hat dazu entschieden (Aktenzeichen S 20 SB 297/16), dass auch Ältere oder pflegebedürftige Menschen, die nur noch ein paar Schritte laufen können und dies auch nur, wenn sie sich am Rollator oder Rollstuhl festhalten, das Merkzeichen aG erhalten. Nun können sie auch auf dem Behindertenparkplatz parken, denn bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Einkäufen kann der Weg vom Parkplatz für diese Menschen unzumutbar sein.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BLAUEN PARKAUSWEIS

Den blauen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).

Beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen.

Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer. Deshalb werden diese speziellen Parkplätze auch oft Rollstuhlparkplatz oder Rollstuhlfahrer-Parkplatz genannt.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ORANGENEN PARKAUSWEIS

Um einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behindertenparkausweis.

Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulccerosa erkrankt sind.*

Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.*

Merke: Gipsbein oder Schwangerschaft sind alleine kein Grund, auf einem Behindertenparkplatz zu parken oder einen Behindertenparkausweis zu beantragen. Das gleiche gilt für Pflegebedürftigkeit. Es reicht nicht aus, einen Pflegegrad zu haben, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu können.

 

Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung?

Auch für Kinder kann ein Behindertenparkausweis ausgestellt werden, auch wenn diese nicht selbst Auto fahren können. Hier geht es darum, dass die Kinder von den Eltern oder Angehörigen mit dem Auto gefahren werden können und auch die Vorteile eines Behindertenparkplatzes nutzen können. Der Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn die Kinder mit Behinderung die Voraussetzungen für den Behinderten-Parkausweis erfüllen (siehe oben).

 

WARUM BEKOMMEN BLINDE MENSCHEN EINEN PARKAUSWEIS?

Ja richtig, blinde Menschen können nicht Auto fahren. Genauso wenig wie minderjährige Kinder mit einer Behinderung. Aber sie können gefahren werden. Wie schon beschrieben, ist es nicht wichtig, WER das Fahrzeug fährt. Ausschlaggebend ist, dass der behinderte / blinde Mensch im Fahrzeug sitzt. Der Parkausweis ist also nicht fahrzeuggebunden.

Das bedeutet: Wenn der Opa mit seinem eigenen Auto seinen Enkel, auf den ein Parkausweis ausgestellt ist, zum Arzt fährt und dort auf dem Behindertenparkplatz parkt, dann ist das in Ordnung.

 

Wo bekommt man den Parkausweis für Behinderte

Die Beantragung eines Parkausweises ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Reicht bei der einen Kommune ein formloser Antrag, wird bei der anderen ein Antragsformular nötig. Es gibt auch bundesweit keine einheitlichen Behörden, wo der Antrag gestellt werden muss.

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wer den Parkausweis für Behinderte ausstellt.

In der Regel benötigen Sie für den Parkausweis den Schwerbehindertenausweis und ein Paßfoto.

 

Wie lange ist ein Parkausweis für Behinderte gültig?

Die ausstellende Behörde vermerkt auf der Parkkarte, wie lange der Ausweis gültig ist. Die Gültigkeit des Parkausweises ist jedoch gekoppelt mit dem Schwerbehindertenausweis. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Parkausweis abgelaufen ist und lassen Sie diesen dann rechtzeitig verlängern.

 

Wie ist ein Behindertenparkplatz beschildert?

Die Behindertenparkplätze sind durch ein zusätzliches Rollstuhlfahrer-Schild gekennzeichnet. Zusätzlich können auch noch weitere Bodenmarkierungen am Behindertenparkplatz angebracht sein.

Behindertenparkplätze liegen meist nicht nur nah an Eingangsbereichen zu Ärzten, Kaufhäusern, Veranstaltungsorten usw., sondern sind in der Regel auch breiter als reguläre Parkplätze.

Es gibt auch Behindertenparkplätze, die nur einer Person zugewiesen sind. In diesem Fall enthält das Behindertenparkplatz-Schild einen Vermerk und meist auch die Nummer des Ausweises.

 

Strafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz

Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann angezeigt werden. Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen:

Die Strafe beläuft sich auf 35 Euro (Stand März 2018).

Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Die daraus entstehenden Abschleppkosten und Verwaltungskosten müssen ebenfalls bezahlt werden.

Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn es länger als 3 Minuten unberechtigter Weise auf dem Behindertenparkplatz steht.

Deshalb ist es wichtig, dass der Parkausweis immer gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wird.