Neue Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge

Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 27.11.2020 zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.

Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 27.11.2020 zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.

Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 27.11.2020 zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.

Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.

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