Wie hilfreich ist Cannabis als Medizin bei einer Polyneuropathie?

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Die wichtigsten Cannabinoide aus der Hanfpflanze



Cannabinoide und ihre Wirkung auf neuropathische Schmerzen

Auf klassische Schmerzmittel sprechen viele Patienten, die an neuropathischen Schmerzen leiden, häufig nicht an. Oftmals helfen noch nicht einmal starke Opiate. Die Cannabinoide aus der Cannabispflanze versprechen hingegen eine Schmerzlinderung. Viele Forscher sind dem nachgegangen, unter anderem auch die der Universität Bonn.

Diese führen aus, dass der psychoaktive Affekt des THCs durch die Aktivierung des Cannabinoid Rezeptors 1 (CB1) ausgelöst wird. Der CB1-Rezeptor ist Teil des Endocannabinoid Systems und eine Andockstelle für Cannabinoide, die insbesondere in den Nervenzellen vorkommen. Man nimmt an, dass der CB1-Rezeptor jedoch nicht für den Schmerzmitteleffekt verantwortlich ist, sondern der Cannabinoidrezeptor 2 (CB2), der unter anderem in den Immunsystemzellen vorkommt. Auch dieser wird von den Cannabinoiden stimuliert.

Das Forscherteam konnte nun aufzeigen, dass der CB2-Rezeptor als Bremse für verschiedene Abwehrmaßnahmen des Körpers fungiert. So reagieren Nerven auf Verletzungen mit einer Entzündungsreaktion, und ohne den CB2-Rezeptor würden sich die Entzündungen weiter ausbreiten und auf gesundes Nervengewebe übergehen. Dementsprechend sehen die Forscher diese übergreifenden Entzündungen als Ursache der Nervenschmerzen an.

Um diese Annahme zu bestätigen, wurden Mäuse untersucht, die keinen CB2-Rezeptor besitzen. Nach einer Ischias-Verletzung kam es bei den Labortieren zu einer starken Entzündungsreaktion infolge dessen sie unter neuropathischen Schmerzen litten. Der Botenstoff Interferon-Gamma scheint hier eine wichtige Rolle zu spielen, da dieser die Entzündungsreaktionen verstärkte. Durch die Aktivierung des CB2-Rezeptors konnte jedoch die Interferon-Produktion gedrosselt werden.

Studien belegen Wirksamkeit von Cannabis bei neuropathischen Schmerzen

Dass Cannabis neuropathische Schmerzen lindern kann, ist schon seit einigen Jahren bekannt. Aktuelle Studien können dies ebenfalls belegen. So veröffentlichten Forscher der University of Parma im Jahr 2017 ihre Ergebnisse einer umfangreichen Studie. Insgesamt wurden die Daten von 614 Schmerzpatienten ausgewertet, die zum größten Teil unter Nervenschmerzen litten. Insbesondere interessierte man sich dafür, in welcher Form die Patienten Cannabis erhielten und angewandt haben, welche Wirkung eingetreten ist, und ob Nebenwirkungen aufgetreten sind. Die Ergebnisse der Studie können wie folgt zusammengefasst werden:

91,9 Prozent der Schmerzpatienten erhielten pharmazeutisches Cannabis mit einem THC-Gehalt zwischen 18 und 23 Prozent sowie einem niedrigen Gehalt an CBD in Höhe von 0,3 bis 0,2 Prozent.

90 Prozent der Schmerzpatienten wendeten Cannabis parallel zu ihrer Schmerztherapie an.

76 Prozent der zuvor genannten 90 Prozent nahmen Cannabis über einen längeren Zeitraum ein. Hiervon berichteten 70 Prozent über eine gute Wirkung. Beschwerden über schwere Nebenwirkungen gab es nicht.

Die Forscher erklärten, dass die Therapie mit Cannabis effektiv und sicher zu sein scheint, obwohl mehr Daten und nachfolgende Studien benötigt werden, um die ideale klinische Indikation besser zu untersuchen.

Zu ähnlichen positiven Ergebnissen kommen auch die Forscher des Klinikums Lüdenscheid. Auch diese bestätigen, dass die Behandlung von neuropathischen Schmerzsymptomen, die auch im Rahmen einer Multiplen Sklerose auftreten können, unzureichend ist. Ziel der klinischen Studie war es, das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis von Dronabinol aufzuzeigen. 240 MS-Patienten mit neuropathischen Schmerzen nahmen an einer 16-wöchigen placebokontrollierten Studie teil. Am Ende hieß es, dass die Studienergebnisse zeigen, dass Dronabinol eine sichere Langzeitbehandlungsoption darstellt.

Cannabis-Therapie kann subjektives Lebensgefühl und Schlafqualität verbessern

Erwähnenswert ist auch eine Studie, die an der University of Glasgow in Großbritannien durchgeführt wurde. An dieser nahmen mehr als 200 Probanden mit neuropathischen Schmerzen teil. So erhielten 128 Probanden ein Mundspray mit THC und CBD. Weitere 118 Probanden bekamen ein Placebo-Spray zusätzlich zu ihrer Schmerztherapie. Es war eine Dosierung des Sprays mit maximal acht Hüben innerhalb von drei Stunden erlaubt.

Die Wissenschaftler berichteten von einer signifikanten Verbesserung der Schmerzstärke in der Probandengruppe, die das THC-/CBD-Spray nutzen. Sie folgerten daraus, dass Cannabis eine wirkungsvolle Alternative zur Behandlung von chronischen Nervenschmerzen sein kann. Weiter wurde hinzugefügt, dass sich auch das subjektive Lebensgefühl sowie die Schlafqualität der Probanden gebessert hätten.

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Neue Forschungsergebnisse zu Endocannabinoiden gegen Schmerzen, 

Entzündungen und Angst



Opioidausweis

Kommen mit Opioiden versorgte Patienten in die Hand von nicht analgetisch geschulten Kollegen (zum Beispiel nach Unfällen oder bei unvorhergesehenen Akuterkrankungen im Urlaub etc.), droht leider nur allzu oft eine wohlgemeinte "Entzugsbehandlung", die den algesiologischen Therapieerfolg über Nacht zunichte macht. Um Patienten vor derartigen Pseudoentzügen zu schützen, wird vom DGS empfohlen, die Kranken neben der schriftlichen Einnahmeanordnung mit einem Opioidausweis zu versorgen, den die Patienten in ihrer Brieftasche mit sich führen. Mit diesem Ausweis werden mitbehandelnde Ärzte darüber informiert, daß die Betroffenen Opioide benötigen und in welcher Dosierung sie verabreicht werden müssen. Erfahrungen von Schmerzspezialisten belegen, daß andere Ärzte aufgrund des Ausweises die Opioid-Therapie kaum noch verändern.

Darum bietet die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. allen interessierten Ärzten und Apothekern den Opioid-Ausweis bundesweit als Service-Leistung zur Abgabe an ihre Patienten an.

Bei der Deutschen Schmerzliga e.V. (www.schmerzliga.de) können Sie den Opioidausweis unter folgenden Link:http://schmerzliga.de/downloads.html direkt ausdrucken. Leider können wir im Moment keine gedruckten Exemplare zur Verfügung stellen. Sobald wir wieder Exemplare anbieten können, werden wir Ihnen die Bezugsmöglichkeit hier darstellen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld oder nutzen den oben genannten Link, um den Ausweis selbst auszudrucken.

Viele unserer Schmerzpatienten leiden unter opioidpflichtigen Schmerzen. Das in Deutschland Opioidanalgetika sehr zurückhaltend, oft bei zwingender Indikation sogar überhaupt nicht verordnet werden, ist eine beklagenswerte Tatsache. Opioidanalgetika, die nicht der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, werden ebenso wie die Opiate, die BtMVV-Rezepte benötigen, immer noch als gefährlich angesehen und sind mit längst widerlegten Vorurteilen belastet. Dementsprechend müssen sehr viele Patienten, die von solchen Medikamenten profitieren könnten, unnötig leiden, weil ihnen die Linderung vorenthalten wird. Patienten, denen Opioidanalgetika nach algesiologischen Richtlinien verordnet wurden, sind häufig den Vorurteilen von mitbehandelnden Kollegen ausgesetzt, die sich berufen fühlen, die Medikation zu verändern oder gar eine "Entzugsbehandlung" durchzuführen - ohne die notwendigen algesiologischen Kenntnisse und ohne in der Lage zu sein, eine wirksame Behandlungsalternative aufzuzeigen. Diese Pseudoentzugsbehandlung wird nach unseren Beobachtungen besonders gerne während stationärer Behandlungen und ohne jede Schmerzanalyse durchgeführt. Um unsere Patienten vor solchen ungerechtfertigten Eingriffen in die Schmerzbehandlung zu schützen, geben wir ihnen - neben der schriftlichen Einnahmeanordnung - einen "Opioidausweis", den sie in ihren Ausweispapieren mit sich führen und bei mitbehandelnden Kollegen in Praxis und Krankenhaus vorlegen können. Diese Bescheinigung, die auf einem Privatrezeptformular gedruckt wird, hat sich in den letzten Jahren bei unseren Patienten mit opioidpflichtigen Schmerzen gut bewährt. Sie fühlen sich bei Notfällen, Reisen und bei Krankenhausaufenthalten besser geschützt. Modifikationsversuche unserer Pharmakotherapie kommen kaum noch vor. Manchmal führt diese Bescheinigung sogar zu konstruktiven interdisziplinären Kontakten. Wir können die Übernahme empfehlen.

EVA SUSANNE JUNGCK UND DIETRICH JUNGCK, Hamburg

http://dgschmerzmedizin.de/opioidausweis.html


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Opiate und Opioide

 

1. Das Wichtigste in Kürze

Opiate und Opiode sind hochwirksame Wirkstoffe, die vor allem als Schmerzmittel, aber auch gegen viele andere Symptome eingesetzt werden. Sie werden meist auf speziellen Rezepten verschrieben. Sie müssen exakt nach den ärztlichen Vorgaben angewendet werden.

Um Entzugssymptome zu vermeiden, dürfen sie nicht abrupt abgesetzt werden. Bei längerer Anwendung kann es zu einer körperlichen Abhängigkeit kommen. Weitere Nebenwirkungen sind möglich, z.B. Verstopfung, Atemdepression, Erbrechen oder Auswirkungen auf das ungeborene Kind.

 

2. Definitionen

Opiate sind Alkaloide (organische, stickstoffhaltige, natürlich vorkommende Verbindungen) des Schlafmohns, z.B. Morphium und Codein. Sie lagern sich an Opioidrezeptoren im Körper an und werden hauptsächlich zur Schmerzlinderung eingesetzt.

Opioide fassen alle Strukturen zusammen, die an den körpereigenen Rezeptoren angreifen (Opioidrezeptoren), darunter fallen auch die Opiate.

 

Opioide werden unterschieden in:

Halbsynthetische Opioide, z.B. Hydromorphon, Oxycodon.

Vollsynthetische Opioide, z.B. Fentanyl, Pethidin, Methadon.

Endogene Opioide, die in der Hypophyse (Hirnanhangsdrüse) freigesetzt werden, z.B. Endorphine.

Opioide unterscheiden sich in ihrer

Affinität (Bindungsstärke) zu den verschiedenen Rezeptoren,

Wirkstärke,

intrinsischen Aktivität (Stärke des Effekts, der aus dieser Bindung entsteht) und

Ausprägung möglicher Nebenwirkungen.

 

3. Stark wirksame Schmerzmittel

Typische Wirkstoffe in starken Schmerzmedikamenten sind z.B. Morphin, Codein, Oxycodon, Hydromorphon, Fentanyl oder Buprenorphin. Es ist hilfreich ihren "Wirkmechanismus" wenigstens in Grundzügen zu verstehen.

Schmerzen entstehen irgendwo im Körper. Die Nerven melden den Schmerz Richtung Rückenmark. Im Rückenmark springt die Schmerzmeldung von einer auf die nächste Nervenzelle. Im Gehirn liegt eine zweite Schaltstelle und danach erst wird der Schmerz tatsächlich wahrgenommen. Das Gehirn reagiert dann auf die Schmerzmeldung und sendet schmerz-hemmende Impulse wieder zurück zum Schmerzort.

Einfache Schmerzmittel wirken, indem sie die Schmerzursache bekämpfen, also z.B. eine Entzündung lindern. Aber bei schweren Krankheiten ist das manchmal nicht mehr möglich.

Opioide wirken, indem sie in die Schmerzweiterleitung "eingreifen". Ihre entscheidende Fähigkeit ist, dass sie sich an den Schmerz-Schaltstellen auf die sog. Opioid-Rezeptoren setzen. Das bewirkt dreierlei:

Die schmerz-weiterleitenden Nerven sind teilweise blockiert und damit weniger aktiv.

Das schmerz-hemmende System wird aktiviert.

Die Schmerzwahrnehmung wird verändert.

 

4. Hinweise zum Umgang mit Opioiden

4.1. REGELMÄSSIGE EINNAHME

Retardpräparate müssen nach einem festen Zeitplan eingenommen werden, um eine gleichmäßige Wirkung zu erreichen. Retardpräparate sind Medikamente, die ihren Wirkstoff langsam über einen längeren Zeitraum freisetzen. Schmerzpflaster, z.B. Fentanylplaster, müssen in der Regel alle 3 Tage um die gleiche Uhrzeit gewechselt werden.

 

4.2. NEBENWIRKUNGEN

Häufige Nebenwirkungen von Opioiden sind Verstopfung, Atemdepression (Hypoventilation), Sedierung, Übelkeit, Erbrechen, Krämpfe in inneren Organen (Koliken).

Bei längerer Anwendung von Opioiden kann es zu einer körperlichen Abhängigkeitsentwicklung kommen. Die Gefahr einer Suchtentwicklung bei korrekter Anwendung unter ärztlicher Aufsicht ist jedoch sehr gering.

Geeignete Abführpräparate sowie eine Ernährungsumstellung können einer Verstopfung entgegenwirken. Näheres unter Ernährung bei Opioidanwendung.

 

4.3. AUSWIRKUNGEN AUF SEXUALIÄT UND KINDERWUNSCH

Opioide können Auswirkungen auf Sexualität und Kinderwunsch haben.

Sie können in der Schwangerschaft dazu führen, dass das ungeborene Kind eine körperliche Abhängigkeit entwickelt. Deshalb sollte jede Einnahme von Opioiden, auch von freiverkäuflichen Schmerzmitteln, bei Kinderwunsch oder Schwangerschaft vorher mit dem Arzt geklärt werden.

Bei sexuellen Problemen können Beratungsstellen von Pro Familia weiterhelfen. Beratungsstellen können unter www.profamilia.de/angebote-vor-ort.htmlgefunden werden.

 

4.4. ABSETZEN VON OPIOIDEN

Um Entzugssymptome, wie Schwitzen oder Übelkeit zu vermeiden, dürfen die Medikamente nicht abrupt abgesetzt werden, sondern müssen schrittweise reduziert werden.

 

5. Suchtgefahr?

Opiate und Opioide machen Patienten und ihren Angehörigen oft Angst: Das klingt nach "Opium", nach Sucht und Gefahr. Tatsächlich sind das Stoffe, die bei missbräuchlicher Anwendung zu Suchterkrankungen führen.

Um Missbrauch zu verhindern, ist die Verschreibung entsprechender "Betäubungsmittel" nur auf besonderen Rezepten möglich, Näheres unter Betäubungsmittel und Betäubungsmittelrezepte.

Wichtig ist hier jedoch zu wissen: Diese Medikamente sind hoch wirksam und bei richtiger Anwendung können sie schwerste Beschwerden lindern, insbesondere Schmerzen. Eine Suchtgefahr besteht bei richtiger Anwendung nicht.

Richtig ist, dass der Körper sich an die Mittel gewöhnt, das heißt: In der Regel muss nach und nach die Dosis erhöht werden. Aber das hat auch den Vorteil, dass Nebenwirkungen mit der Zeit erträglich werden. Näheres auch unter Verstopfung bei schwer kranken Patienten und Ernährung bei Opioidanwendung.

Wenn die Medikamente wieder abgesetzt werden, muss dies schleichend erfolgen, damit der Körper wieder entwöhnt wird und keine Entzugserscheinungen zeigt. Wer entsprechende Medikamente einnimmt, sollte sie also immer exakt nach den Vorgaben des Arztes einnehmen, die Dosierung nicht ohne Rücksprache verändern und sie auch nur in Absprache mit dem Arzt Schritt für Schritt wieder absetzen.

Sucht dagegen entsteht, wenn eine körperliche und eine psychische Abhängigkeit vorhanden sind. Dieser zweite Aspekt, die psychische Abhängigkeit, entsteht, wenn Menschen einen Stoff wegen des "besonderen Kicks" einnehmen. Das Bedürfnis, immer wieder diesen Kick zu erhalten, führt schließlich zum unbeherrschbaren Verlangen, zur Sucht. Beim therapeutischen Einsatz wird deshalb die Dosierung so eingestellt, dass z.B. ein Schmerzmittel dauerhaft wirkt und die nächste Dosis eingenommen wird, bevor der Schmerz wiederkehrt. Der "Kick" als Voraussetzung der Sucht wird verhindert.

 

6. Praxistipp

Um die rechtmäßige Einnahme von medizinisch notwendigen Opioiden nachweisen zu können, sollte ein sog. Opioid-Ausweis mitgeführt werden. In diesem Dokument sind die Medikamente, die Dosierung und Einnahmedaten vermerkt, um mitbehandelnde Ärzte zu informieren. Auch für Patienten, die gegenüber Behörden ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen, ist ein Opioid-Ausweis sehr zu empfehlen.

 

7. Verwandte Links

Opioid-Ausweis   

 https://www.betanet.de/opioid-ausweis.html

 https://www.betanet.de/opiate-und-opioide.html

 

Chronische Schmerzen

Autofahren bei Medikamenteneinnahme

Chronische Schmerzen > Reisen

Opiate und Opiode



Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit

 

Opiate am Steuer

Laut § 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht generell verboten, wenn der Fahrer "ein für den konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel", darunter beispielsweise Morphin oder andere starke Schmerzmittel (Opioide), bestimmungsgemäß einnimmt.

Zwar gibt es individuelle Unterschiede, doch in der Regel sind Patienten, die dauernd stark wirksame Opioide einnehmen, geistig und körperlich in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören etwa ein guter Allgemeinzustand sowie ein stabiler Therapieverlauf.

Nur zu Beginn einer Behandlung, wenn ein Patient auf ein Opioid eingestellt oder auf ein anderes Medikament umgestellt wird, können Beeinträchtigungen wie etwa Müdigkeit oder Benommenheit auftreten, bei denen man sich auf gar keinen Fall ans Steuer setzen darf. Doch dies ist nur vorübergehend der Fall.

Generell gilt:

Sie müssen mit Ihrem Arzt klären, ob Sie fahrtüchtig sind oder ob eine Fahrunsicherheit besteht

Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie sehr genau aufzuklären, und er muss seine Zustimmung, dass Sie Auto fahren dürfen, auch dokumentieren. Hilfreich für Sie wäre die Kopie seiner Zustimmung.

Bei fahrtüchtigen Patienten ist ein Opioid-Ausweis eine wertvolle Hilfe. In ihm vermerkt der Arzt, dass der Betroffene diese Medikamente benötigt. Der Ausweis kann bei der Deutschen Schmerzliga angefordert werden. Das Formular zur Anforderung können Sie im Servicebereich unter Bestellungen/Downloads kostenfrei herunterladen.

Im Mitgliederbereich finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.

 

Mit Opioiden ins Ausland

Grundsätzlich können Patienten starke Schmerzmittel (Opioide), die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung für Schengenländer erfolgen.

Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung für Reisen in Nicht-Schengen-Länder, möglichst in englischer Sprache ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen.

Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der erlaubten Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

 

Flüssige Arzneimittel und TENS-Gerät im Handgepäck

Wenn Patienten flüssige Arzneimittel oder ein TENS-Gerät mit ins Handgepäck nehmen müssen, sollten sie eine Bescheinigung ihres Arztes dabei haben, um diese bei der Ausreise an den Sicherheitskontrollen vorlegen zu können, ebenso bei der Einreise in das Gastland, falls kontrolliert wird.

 

https://schmerzliga.de/arzneimittel_hinweise.html