Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – wann zahlt die Krankenkasse?

Das Wichtigste in Kürze:
Gut zu wissen

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Ihre Erstattung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Die meisten Arzneimittel, die Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente als Wirkstoffe enthalten, sind nicht verschreibungspflichtig.

Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht übernommen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Krankheit / Mangelerkrankung und bei Einnahme bestimmter Medikamente.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel (Vitaminpräparate, hoch dosiertes Vitamin D) werden erstattet.

Inhaltsverzeichnis

Was sagt der Gesetzgeber?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Welche Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente können verordnet bzw. erstattet werden?

Was ist sonst noch wichtig?

Was gilt bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit Vitaminen?

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/vitamine-mineralstoffe-spurenelemente-wann-zahlt-die-krankenkasse-51010


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