Patientenbeschwerden - Der richtige Weg

ANSPRECHPARTNER FÜR IHRE BESCHWERDEN UND FRAGEN ZUR MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG ODER ÄRZTLICHEM VERHALTEN:

 

KRANKENKASSE

Erster Ansprechpartner für Anfragen und Beschwerden von Patienten ist grundsätzlich Ihre Krankenkasse (SGB I § 14 u. § 15). Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schriftlich bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse klärt dann Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Hamburgische Krankenhausgesellschaft.

Die Krankenkasse ist außerdem durch das Patientenrechtegesetz vom 25.2.2013 verpflichtet, Patienten bei der Verfolgung ihrer Interessen zu unterstützen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner bei:

Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten usw.

Beschwerden über das Leistungsgeschehen in den Praxen Behandlungsfehlern

Fragen nach der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Die KV Hamburg ist zuständig bei Anfragen und Beschwerden, die das Vertragsarztrecht oder den Sicherstellungsauftrag betreffen. Patienten, die sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten, oder die eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, stehen verschiedene Wege offen


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Patientenbeschwerden – der richtige Weg
Die Abteilung Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg bearbeitet berufsrechtlich relevante Beschwerden von Patientinnen und Patienten über Hamburger Ärztinnen und Ärzte. Grundlage für die Beurteilung einer Beschwerde ist das ärztliche Berufsrecht.
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