Cannabis - was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

nicht zur Verfügung steht oder

im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 31 Absatz 6 SGB V. Konkrete Indikationen, die als „schwerwiegend“ gelten, benennt der Gesetzgeber nicht.

 

weiter unter link.

 

Cannabis - Fragen und Antworten -

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Hinweise_Aerzte/_node.html 


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Tipps für Cannabis auf Rezept - Antragstellung -
Sorgen Sie dafür, dass fehlendes Wissen oder fehlende Diagnosen nicht einer der
Argumente für eine Ablehnung sein werden.
Voraussetzung für eine Behandlung mit Cannabis ist eine vorhandene Diagnose mit
entsprechender Indikation und Evidenz zu Cannabis als Medikament!
Cannabis_auf_Rezept_Tipps.pdf
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Sollte die Kostenübernahme befristet sein, ist diese Befristung übrigens ungültig. Dies entschied das Sozialgericht Hildesheim. Die Kostenübernahme wird laut Gericht einmal erteilt und muss nicht neu beantragt werden, so lange der Arzt die Behandlung für notwendig hält.

Seit dem Inkraftreten des Gesetzes “Cannabis als Medizin” wird von den Ärzten eine sogenannte Begleiterhebung verlangt. Diese dient dazu, mehr Informationen zur therapeutischen Anwendung von Cannabis-Medikamenten zu erhalten. Ihr Arzt wird hierfür anonymisierte Daten zu Ihrer Erkrankung und der Behandlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterleiten.



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Kommentare: 4
  • #1

    Silvia Maleu (Samstag, 06 April 2019 10:04)

    Ich bin seit Oktober
    2017 Cannabispatientin und probiere einiges aus.
    Die definitive Lösung hab ich noch nicht wirklich gefunden.
    Trotzdem hab ich mehr auf der Habenseite.
    Meine Meinung, Cannabis ist für mich der richtige Weg.

  • #2

    Bernd Ihlefeldt (Sonntag, 07 April 2019 07:08)

    Hallo Silvia, Danke für Deinen Kommentar, es ist schön zu sehen das die Seite genutzt wird.
    Was Cannabis angeht bin ich ganz auf Deiner Seite. Man muß probieren und habe für mich selbst den gleichen Weg eingeschlagen und hoffe auf bestmögliche Ergebnisse.

  • #3

    Roland Baur (Sonntag, 14 Juli 2019 10:50)

    M.ein Hausarzt lehnt diese Therapie ab. Habe nun seit über 20 Jahren PNP ohne Hoffnung.
    Weiß jemand in der Gegend Bad Mergentheim/Würzburg einen Arzt, der Cannabis-Therapie nicht ablehnt?
    Danke im Voraus!

  • #4

    Manne Manaxi (Freitag, 26 Februar 2021 06:06)

    Mein Hausarzt will jetzt diesen Weg mit mir zusammen gehen. Er tendiert eher zu den Tropfen Produkten. Ich rauche aber Cannabis seit 2 Jahren Abends zum Schlafengehen, und habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Mal sehen wie lange es dauert, bis wir bei der AOK damit durch sind .